1. Allgemeines
1.1 TOGETHER Internet Services GmbH [nachstehend "TIS" genannt] betreibt unter dem Namen www.servicebytogether.at eine Internet-Plattform für die Versicherungsbranche [nachstehend "Plattform" genannt], um die Kommunikation und Geschäftsabwicklung zwischen Versicherungsunternehmen und deren Vertriebspartnern zu unterstützen.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen [nachstehend "AGB" genannt] regeln die Bedingungen für die Nutzung der Plattform.
2. Voraussetzungen, Zustandekommen der Nutzungsvereinbarung
2.1 Die Nutzung der Plattform steht allen Versicherungsmaklern und -agenten offen, die eine Nutzungsvereinbarung mit TIS geschlossen haben [nachstehend "Nutzer" genannt].
2.2 Für die Nutzung der Plattform sind vom Nutzer überdies folgende Voraussetzungen auf eigene Kosten zu erfüllen und gegenüber TIS nachzuweisen:
2.3 Die Vereinbarung über die Nutzung der Plattform zwischen TIS und dem Nutzer kommt zustande, sobald der Nutzer von der Generali Office-Service und Consulting AG von der Zertifizierung verständigt wird (E-Mail an Nutzer und Kopie an TIS).
3. Pflichten des Nutzers
3.1 Der Nutzer wird die ihm von TIS oder den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Zugangsberechtigungen und die zum Zugang zur Plattform allenfalls erforderlichen Passwörter geheim halten und vor Zugriffen Dritter schützen. Der Nutzer wird innerhalb seiner Organisation nur Mitarbeitern Zugang zur Plattform gewähren, die zur Nutzung der über die Plattform verfügbaren Daten, Dienste und Informationen berechtigt sind.
3.2 Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber TIS ausdrücklich zur Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und wird jeden Missbrauch der Plattform und der über die Plattform zur Verfügung gestellten Daten, Dienste und Informationen unterlassen. TIS ist berechtigt, dem Nutzer jede weitere Nutzung der Plattform zu untersagen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Nutzer gegen diese Verpflichtungen verstößt Der Nutzer hat für den Internet-Zugang zur Plattform zu sorgen und trägt alle dabei anfallenden Kosten [Internetanbindung, Datenleitung, etc] selbst.
3.3 Der Nutzer wird TIS gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos halten, die aus einer Pflichtverletzung des Nutzers resultieren.
4. Aufgaben von TIS
4.1 TIS übernimmt den Betrieb der Plattform und stellt dem Nutzer abhängig von der jeweilig gewählten Leistungsstufe die von den Versicherungsunternehmen gemäß Pkt. 2.2 lit (a) übermittelten Bestandsdaten, die elektronische Geschäftsfallbearbeitung (Vertrag und Schaden) zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Vertriebspartner sowie die jeweiligen von den Versicherungsunternehmen beigestellten branchenrelevanten Informationen [Vertragsunterlagen, Versicherungsbedingungen und -konditionen, etc] auf der Plattform zur Verfügung. Sämtliche Leistungen stehen nur von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung, mit den der Nutzer die gemäß 2.2. (a) angeführte Vereinbarung geschlossen hat und nur in dem vom Versicherungsunternehmen für den Vertriebspartner zur Verfügung gestellten Umfang.
Bei Wegfall der Voraussetzungen gemäß Punkt 2.2 dieser Vereinbarung kann die Benutzung der Plattform eingeschränkt werden. Der Vertriebspartner hat das Vorliegen eines Wegfalles einer Vorraussetzung TIS umgehend schriftlich zur Kenntnis zu bringen.
4.2 TIS unterstützt den Nutzer durch den Betrieb eines Helpdesk, der Montags bis Donnerstags von 09.00 bis 16.00 Uhr und Freitags von 09:00 bis 14:00 Uhr telefonisch und per E-Mail erreichbar ist.
5. Tarife, Verrechnung und Einzugsermächtigungsverfahren
5.1 Die für die Nutzung der Plattform anfallenden Tarife laut Leistungsstufen sowie allfällige Einmalkosten sind im jeweils gültigen Tarifblatt von TIS geregelt. Die gesetzliche Umsatzsteuer und alle sonstigen aufgrund des Abschlusses oder der Durchführung der Nutzungsvereinbarung bei TIS anfallenden Steuern, Gebühren und sonstigen Nebenkosten [z.B. Spesen, Reise- und Übernachtungskosten] werden dem Nutzer zusätzlich in Rechnung gestellt.
Sofern im Tarifblatt nicht anders vorgesehen, werden die Tarife monatlich im Nachhinein verrechnet.
Der Nutzer ermächtigt TIS die vom Nutzer zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten seines Kontos mittels Lastschrift einzuziehen. Damit ist auch seine kontoführende Bank ermächtigt, die Lastschriften einzulösen, wobei für diese keine Verpflichtung zur Einlösung besteht, insbesondere dann, wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist. Der Nutzer hat das Recht, innerhalb von 42 Tagen ab Abbuchungstag ohne Angaben von Gründen die Rückbuchung zu veranlassen.
5.2 Einmal- und Nebenkosten werden unmittelbar nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt. Die Zahlung erfolgt binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
5.3 Der Nutzer ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen oder sonstigen Ansprüchen gleich welcher Art Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.
6. Datenschutz
TIS wird die Daten des Nutzers sowie seine von den Versicherungsunternehmen gemäß Pkt. 2.2 lit (a) übermittelten Bestandsdaten ausschließlich zum Zweck der Durchführung dieser Vereinbarung verwenden und im Rahmen des Zumutbaren vor unrechtmäßigen Zugriffen Dritter schützen. Eine Übermittlung von Daten erfolgt ausschließlich an die Versicherungsunternehmen, die gemäß Pkt. 2.2 lit (a) eine Vereinbarung mit dem Nutzer geschlossen haben. Nach Beendigung der Nutzungsvereinbarung werden sämtliche Daten und Bestandsdaten des Nutzers bei TIS gelöscht, wenn nicht zwingende gesetzliche Regelungen einer Löschung der Daten entgegenstehen. Regelungen, die Versicherungsunternehmen und/oder Vertriebspartner zur Aufbewahrung verpflichten, sind von diesen zu beachten und binden TIS nicht.
7. Nutzungsrechte
TIS räumt dem Nutzer an den Inhalten der Plattform und den im Rahmen der Plattform betriebenen Softwareprodukten ein auf die Dauer der Nutzungsvereinbarung beschränktes, nicht-ausschließliches Recht zur Nutzung ein. Der Nutzer darf die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Vertragsformulare, Vertragsbedingungen und sonstigen branchenrelevanten Informationen ausdrucken, vervielfältigen und bestimmungsgemäß verwenden. Weitere Rechte werden dem Nutzer nicht eingeräumt.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 TIS gewährleistet den ordnungsgemäßen Betrieb der Plattform. Der Nutzer nimmt jedoch zur Kenntnis, dass TIS für die dauernde Verfügbarkeit der Plattform oder bestimmter Daten, Dienste und/oder Informationen keine Gewähr übernehmen kann.
8.2 Die von den Versicherungsunternehmen oder Dritten bereitgestellten Informationen und Funktionen [insbesondere OMDS Daten, Tarifrechner, branchenrelevante Informationen, Vertragsunterlagen, Versicherungsbedingungen und -konditionen, etc] werden von TIS weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Aktualität geprüft. Jede Gewährleistung oder Haftung von TIS für diese Inhalte ist daher ausgeschlossen.
8.3 Im übrigen ist jede Gewährleistung oder Haftung von TIS ausgeschlossen, soweit nicht z.B. wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit von TIS zwingend gehaftet wird. Insbesondere haftet TIS nicht für leicht fahrlässig verschuldete Schäden, für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Schäden Dritter oder für Vermögensschäden.
9. Dauer
9.1 Die Nutzungsvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer vierwöchigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten gekündigt werden.
9.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der einen Vertragspartner zur sofortigen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der andere Vertragspartner wesentliche Pflichten aus der Nutzungsvereinbarung nicht erfüllt oder wenn über das Vermögen des anderen Vertragspartners ein Konkursverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Vermögens abgelehnt wird. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
10. Sonstiges
10.1 Nachrichten an den Nutzer erfolgen an die in der Anmeldung bekannt gegebene Adresse bzw. E-Mail Adresse. Allfällige Änderungen seiner Daten wird der Nutzer TIS unverzüglich mitteilen.
10.2 TIS ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Eine Änderung der Tarife ist nur im Ausmaß der Indexanpassungen möglich.
10.3 Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der STATISTIK AUSTRIA monatliche verlautbarte Verbraucherpreisindex bzw. der von Amts wegen an seine Stelle tretende Index. Die Auswirkungen der Wertsicherungsklausel tritt mit Änderung der Indexziffer von selbst ein, ohne dass es einer darauf abzuzielenden, besonderen Erklärung von Seiten TIS bedürfe. Selbst wenn TIS den monatlich zu entrichtenden Betrag für die jeweils gewählte Leistungsstufe ohne Berücksichtigung der Wertsicherung entgegennimmt, hat TIS damit keinesfalls konkludent auf die sich auf Grund der Wertsicherung für die vergangenen Vertragsperioden ergebenen Erhöhungsbeträge verzichtet.
Die Anpassung des Index erfolgt auf Basis der errechneten Jahresdurchschnittswerte wobei Ausgangsbasis für diese Wertsicherung die jeweils für den Monat Jänner zuletzt verlautbarte Indexzahl ist. Die Indexanpassung erfolgt jedenfalls unabhängig davon, in welchem Monat der Vertragsabschluß erfolgt ist, mit dem diesem Jahr zu Grunde liegenden Jahresdurchschnittswert, und wird in der Folge jeweils am 1. Jänner rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr durchgeführt.
Alle Veränderungsraten sind auf eine kaufmännische gerundete Dezimalstelle zu berechnen.
10.4 Jede Änderung wird dem Nutzer rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail mitgeteilt. Sollte der Nutzer der Änderung nicht binnen 14 Tagen ab Erhalt der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen, so wird das Vertragsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt. Widerspricht der Nutzer der Änderung, so endet die Nutzungsvereinbarung zum Ende des auf die Änderungsmitteilung folgenden Monats.
10.5 TIS ist berechtigt, die Nutzungsvereinbarung mit allen Rechten und Pflichten auf ein anderes Unternehmen der Siemens-Gruppe zu übertragen. Im übrigen können Rechte und Pflichten aus der Nutzungsvereinbarung nur mit Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners abgetreten oder übertragen werden.
10.6 Die Nutzungsvereinbarung unterliegt österreichischem Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.